mpb2018
Beiträge1Mitglied seitFreitag Mai 25, 2018StatusMitgliedZuletzt online:Mai 25, 2018
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Geändert am 26. Mai 2018 um 06:55
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20. Juli 2018 um 09:37
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 12.11.2016 eine Geldstrafe (JS) von 20 Tagessätzen a 15,00 Euro bekommen
Und am 24.08.2017 eine Geldstrafe (JS) von 50 Tagessätzen a 30,00 Euro erhalten.
Einzeln gesehen hätte keine Eintragung ins Führungszeugnis stattgefunden da es jedoch 2 sind sind diese eingetragen.
Gehe ich richtig davon aus, dass hier die Frist von 3 Jahren vorliegt
Also die erste in 12/19 und die zweite in 09/20 nicht mehr eingetragen ist ?
Sobald die erste raus ist steht die te dann noch bis zur ende der 3 Jahre drin oder verschwindet diese, da diese ja als dann einzige Eintragung mit unter 90 Tagessätzen ist ?