micmichd
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Geändert am 27. Juni 2018 um 05:02
Dreisatz
Beiträge31Mitglied seitDienstag März 13, 2018StatusMitgliedZuletzt online:Juni 29, 2018
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29. Juni 2018 um 07:45
Kann ich aussergewoehnliche Belastungen (hier: Neuanschaffungen 2015 nach Wohnungsbrand 2013) noch 2 Jahre nach dem Wohnungsbrand als Verlust geltend machen?
Dreisatz
Beiträge31Mitglied seitDienstag März 13, 2018StatusMitgliedZuletzt online:Juni 29, 20184 29. Juni 2018 um 07:45
Da ich die genaue Situation nicht kenne, solltest du am Besten mal einen Steuerberater aufsuchen. Er kann da bessere Antworten geben. Ansonsten kannst du mal bei deinem Finanzamt anrufen. Meistens können die dir das auch sagen.