twinny
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12. Dezember 2010 um 13:41
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 2012
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12. Dezember 2010 um 13:42
Guten Tag,
hat man bei Weihnachtsmarkteinkäufen auch dieses Widerrufsrecht von zwei Wochen?
Dann würde ich meine Einkäufe so timen, dass ich sie noch zurückgeben könnte. Dankesehr
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 20124 12. Dezember 2010 um 13:42
guten tag
nein, dieses widerrufsrecht gibt es nur bei fernabsatzgeschäften von einem unternehmer gegenüber einem verbraucher (also per internet, telefon oder so)