geniuss
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Geändert am 21. Juli 2018 um 01:37
Butemord
Beiträge5Mitglied seitDienstag Juli 24, 2018StatusMitgliedZuletzt online:Juli 24, 2018
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24. Juli 2018 um 06:13
ja ich bin im offenbach geboren und leb ich im kosovo when ich 7 j war haben meine eltern im kosovo gekomen und war ich nich mehr im deutschland 25.01.1980 geboren was soll ich machen wozu melden kan
ist Ihre Frage, unter welchen Bedingungen Sie in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten würden, wenn sie jetzt zurückkehren?
Dafür müsste man wissen, welche Staatsbürgerschaft Sie haben und ob ein Elternteil von Ihnen Deutscher ist. Wenn Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft haben und beide Eltern Ausländer sind, dann können Sie nur ganz normal einen befristeten Aufenthalt beantragen, für den Sie einen Grund nachweisen müssen, zum Beispiel eine Erwerbstätigkeit oder familiäre Gründe.
Das Recht auf Wiederkehr im Sinne von § 37 Aufenthaltsgesetz können Sie nicht geltend machen, da Sie sich dafür vorher mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und sechs Jahre lang im Bundesgebiet eine Schule besucht haben müssen, was bei Ihnen nicht der Fall ist.
Gruß vom CCM-Team
Butemord
Beiträge5Mitglied seitDienstag Juli 24, 2018StatusMitgliedZuletzt online:Juli 24, 2018 24. Juli 2018 um 06:13
24. Juli 2018 um 06:13