M.GhanbareiMerdasei
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Geändert am 15. August 2018 um 00:42
Gesperrt profil -
15. August 2018 um 00:57
Ich habe am 2.8.18 einen handyvertrag im o2 shop abgeschlossen und möchte diese widerrufen. Der verkaufsabschluss liegt genau 12 tage her. Heute Nachmittag ging ich in den shop,wo ich mein vertrag abgeschlossen hatte und wollte von meinem verbraucherschutz gebraucht machen. Der händler sagte mir das dass nicht möglich sei und ich mich mit dem handy und tarif abfinden soll. Meine frage: was kann ich nun dagegen tun? Am 16.8 ist der 14. Tag meines vertrages! Ich wäre ihnen dankbar wenn sie mir helfen würden. Mfg Ghanbarei Merdasei
der Händler hat Recht: Für Verträge, die Sie in einem Ladengeschäft abschließen, gilt KEIN Widerrufsrecht.
Widerrufen können Sie nur Haustür- und Fernabsatzverträge, die Sie zum Beispiel in der Fußgängerzone oder online oder per Telefon abgeschlossen haben.
In diesem Fall bleibt Ihnen nur eine Kündigung des Vertrags unter Berücksichtigung der im Vertrag genannten Fristen und Bedingungen. Informationen zur Kündigung eines Handyvertrags mit O2 finden Sie in diesem CCM-Artikel.