lasse mich derzeit von meinem Mann scheiden und will den Unterhalstanspruch unserer Kinder prüfen und ggf. ausrechnen.
Dabei bin ich auf die Düsseldorfer Tabelle gestoßen, ist die noch aktuell?
Wenn Sie die aktuelle Ausgabe haben, ist die Tabelle natürlich noch gültig. Der Bedarf Ihres Kindes orientiert sich grundsätzlich an den Sätzen dieser Tabelle, die jedoch keine Gesetzeskraft hat (es handelt sich hier nur um eine Richtlinie!)
Es ist zu beachten, daß die Düsseldorfer Tabelle bei volljährigen Kindern nur dann anzuwenden ist, wenn diese bei den Eltern oder zumindest bei einem Elternteil wohnen.Wenn das Kind seine eigene Wohnung hat, beispielsweise als Student auswärts in einer Studenten-WG wohnt, ist dem Kind ein Pauschalbetrag von derzeit 640 € als Kindesunterhalt zu zahlen. Hinzu kämen dann aber noch die Studiengebühren und Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung, die dem Kind grundsätzlich auch noch zu zahlen wären.
Alles zur Düsseldorfer 2013findet man unter:http://www.recht-finanzen.de/faq/815-dusseldorfer-tabelle-2013