auf online abgeschlossene Reiseverträge (Pauschalreisen) findet das Widerrufsrecht keine Anwendung. Gemäß § 651i BGB können Sie aber vor Antritt der Reise ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter kann dann allerdings eine angemessene Entschädigung berechnen.
In § 651i Absatz 2 BGB heißt es dazu:
"Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann."
Der Veranstalter muss also seine Stornogebühr rechtfertigen und seine schon getätigten Kosten aufschlüsseln. Setzen Sie sich mit ihm in Verbindung.
Auch bestimmte Dienstleistungen, wie Beherbergung, Kfz-Vermietung und Freizeitevents, haben kein Widerrufsrecht, wenn sie für einen bestimmten Termin gebucht sind.