ich habe eine Frage: meine Nachbarn (wohnen wie ich im 3. Stock) haben 3 kleine Kinder. Deswegen auch 3 Kinderwägen. Diese stellen Sie immer imEingangsbereich ab,so dass ich schwer an meinen Briefkasten komme.
Dürfen die das überhaupt?
Ja, das dürfen sie grundsätzlich dann, wenn entweder keine andere Abstellmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird und der Transport des Kinderwagens in die Wohnung (3. Stock bedeutet schon ziemlich viele Treppen) unzumutbar ist und die Brandschutzbestimmungen dadurch nicht verletzt werden.