Maklerprovision für Reservierungsvereinbarung

joe2401 - Geändert am 18. Oktober 2018 um 20:33
 Gesperrt profil - 18. Oktober 2018 um 20:39
Guten Tag,

ich habe mich die Tage für eine Immobilie interessiert. Ich wurde vom Makler aufgefordert
1.000€ für eine Reservierung zu überweisen. Bin natürlich davon ausgegangen das man diese wieder bekäme, zumal ich die Reservierungsbestätigung nicht unterschrieben hatte.... Ich weiss alles ein wenig Naiv von mir... aber uns sind 2 Objekte vor der Nase verkauft worden, das man dann hektik wird.

Jetzt nach der 2. Besichtigung/ wobei die 2. Besichtigung zum ersten und einziges mal mit Makler statt fand, möchte der Makler die 1.000€ nicht zurück zahlen.

Ist das juristisch in Ordnung?

Viele Grüße

1 Antwort

Hallo,

schauen Sie mal in diesen CCM-Artikel zu Reservierungsvertrag und Maklergebühren.

Wenn Sie keine individuelle Vereinbarung mit dem Makler getroffen haben, die dieser durch eine schriftliche Bestätigung (mit Unterschrift) Ihrerseits nachweisen müsste, dann haben Sie im Prinzip ein Recht auf Rückgabe.

Durch die Überweisung haben Sie wohl zumindest eine Quittung über Ihre Zahlung an den Makler. Haben Sie einen Verwendungszweck angegeben?

Wie gesagt, es geht hier bei beiden Seiten um den Nachweis und der ist in Ihrem Fall nicht vorhanden oder schwierig. Eine mündliche Absprache lässt sich nicht nachweisen, da steht Ihr Wort gegen seins.

Vielleicht können Sie beim Immobilienverband in Ihrer Nähe Druck auf den Makler machen, weil es nicht mehr üblich ist, sich einen Reservierungsvertrag überhaupt bezahlen zu lassen (siehe unser Artikel).

Und beim nächsten Mal: Kein Geld aus der Hand geben ohne schrifliche Bestätigung mit Verwendungszweck und Rückgabebedingungen.

Gruß vom CCM-Team