ich regle gerade meinen Nachlass und möchte meiner Katze im Zuge dessen einen Großteil meines Vermögens hinterlassen.
Muss ich da ein gesondertes Testament schreiben, das ich dann wiederum beim Notar hinterlege?
gemäß § 90 a BGB ist es leider nicht möglich, Tiere als Erben einzusetzen. Da sie entsprechend 90 a wie Sachen behandelt werden, gehören sie zu Ihrem Nachlass. Es ist in Deutschland jedoch nicht möglich, dem Tier selbst etwas zu vererben.