sind Sie der gesetzliche Betreuer? Und meinen Sie den Vertrag mit dem ambulanten Pflegedienst, der den Pflegebedürftigen bisher zu Hause betreut hat? Das ist jederzeit ohne Kündigungsfrist möglich, sollte aber schriftlich erfolgen. Die Daten vom Pflegedient können Sie ja telefonisch erfragen. Mehr zu dem Thema finden Sie in diesem CCM-Artikel.