Rechtsanspruch auf Elternzeit

Gelöst
mutti2 Beiträge 1 Mitglied seit Sonntag Juni 20, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 20, 2010 - 20. Juni 2010 um 20:17
N.P Beiträge 24 Mitglied seit Mittwoch Oktober 24, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 1, 2014 - 28. August 2013 um 17:13
Hallöchen!
Ich erwarte demnächst Nachwuchs und mich würde interessieren, wie das mit der Elternzeit funktioniert. Kann mir jemand helfen?

4 Antworten

spieler Beiträge 1 Mitglied seit Sonntag Juni 20, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 20, 2010
20. Juni 2010 um 20:21
Elternzeit kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können bis zu zwölf Monate auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragen werden.
Man sollte allerdings aufpassen, die Elternzeit rechtzeitig genug anzumelden! 7 Wochen vor Beginn ist die entscheidende Frist!
Malwina.L Beiträge 17 Mitglied seit Mittwoch Oktober 24, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 12, 2014 5
11. Juli 2013 um 09:57
hallo! mach dich hier schlau:http://www.recht-finanzen.de/faq/55-anspruch-auf-elternzeit
N.P Beiträge 24 Mitglied seit Mittwoch Oktober 24, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 1, 2014 1
28. August 2013 um 17:13
hallo zusammen!
ich habe eine frage bitte in Bezug auf die Elternzeit. Leider habe ich in anderen Foren keine zufriedenstellende Antwort gefunden. Es geht um meine Ehefrau. Sie hat ihren Anspruch auf die Elternzeit genommen.Leider ist unser Kind nur 05 Stunden alt geworden. Was wird jetzt aus ihrer Elternzeit?Darf sie denn trotz dem Tod unseres Sternenkind zu Ende verbringen?Sie ist sowieso im Trauer und hat sie keinerlei Lust auf ihre Arbeit. Sie ist Bürokauffrau von Beruf.