ein deutscher Steuerpflichtiger muss auf Geldgewinne auch aus dem Ausland keine Steuern zahlen. Das bezieht sich auf die Einkommensteuer und erst recht auf die in der Frage genannte Umsatzsteuer (Vorsteuer), da es sich bei einem Gewinn nicht um ein Entgelt für einen Leistungstausch handelt. Erst wenn das gewonnene Geld zum Beispiel angelegt wird, werden auf die Zinsen (Kapitalertrag) Steuern fällig.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage, diese Angelegenheit war sowieso schon geklärt und für Zukünftige "Gewinne" habe ich nun verbindliche Argumente.
Schwarz
4. Februar 2019 um 20:29
Schwarz