ich habe einen Kaufvertrag mit einem Eigentümer (über ein reiheneckhaus) unterschrieben.
mein arbeitskollege meinte jetzt aber, dass nur solche verträge gültig sind, die vor einem notar unterschrieben wurden.
das macht mich jetzt stutzig... stimmt das wirklich?
Ja, das stimmt: Ein Immobilienkaufvertrag ist zwingend an die Mitwirkung eines Notars gebunden.
--> gemäß § 311b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind nur solche Immobilienkaufverträge rechtlich wirksam, die von einem Notar beurkundet worden sind.