Abmahnung widersprechen

Oltanja Beiträge 1 Mitglied seit Montag Januar 7, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 7, 2019 - 7. Januar 2019 um 16:37
Theobaldika Beiträge 1 Mitglied seit Montag Januar 7, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 7, 2019 - 7. Januar 2019 um 18:53
Sehr geehrte Damen und Herren

Meine Freundin wurde im Dezember 2018 abgemahnt

Sie arbeitet um Altenheim als WBL
Zum Zeitpunkt der Abmahnung war sie im Urlaub.
Am Tag der Abmahnung besuchte sie ihre Kollegen , um über die Einzelheiten bezüglich der bevorstehenden Weihnachtsfeier zu sprechen.
Sie traf da ihre Stellvertretung, die nicht im Dienst war (dienst wurde später eingetragen ).
Da sie ein freundschaftliches Verhältnis haben und auch privaten Kontakt, erkundigte sich meine Freundin sich , wie es ihrer Stellvertretung geht und ob sie sie gut zurecht kommt.
Sie verabschiedeten sich und am nächsten tag erhielt meine Freundin eine Abmahnung vom Arbeitgeber.
Die stellvertretende WBL stellte das Gespräch komplett anders dar und achte unbegründete Vorwürfe, die dem Ruf meiner Freundin schaden und zu dieser Abmahnung geführt haben .

Meier frage
Darf der Arbeitgeber für vorgeworfenes
vertragswidriges verhalten, das in der Urlaubszeit statt gefunden hat abmahnen?
Weder meine Freundin, Wohnbereichsleitung noch die stellvertretende WBL befanden sich im Dienst.

Vielen Dank im voraus
Mit freundlichen grüßen
Tanja

1 Antwort

Theobaldika Beiträge 1 Mitglied seit Montag Januar 7, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 7, 2019
7. Januar 2019 um 18:53
Hallo Oltanja,
das wäre ja schon ziemlich seltsam, jemanden für Verhalten im Urlaub abzumahnen.
Kannt du mehr dazu sagen, welches Verhalten abgemahnt wurde?
Wurde in der Abmahnung auch angedroht das Arbeitsverhältnis aufzukündigen, wenn sich das Verhalten wiederholt?

Es gäbe zumindest einige Reaktionsmöglichkeiten:
1. Die Freundin wendet sich an den Betriebsrat (so vorhanden) oder an ihre Gewerkschaft und lässt sich da beraten und weiterhelfen
2. Die Freundin macht nichts (weil schon klar ist, dass das was abgemahnt wurde, überhaupt nicht abmahnungsfähig ist, ist aber eher was für starke Nerven)
3. Die Freundin verfasst eine schriftliche Gegendarstellung. Diese muss der Arbeitgeber dann zusammen mit der Abmahnung in der Personalakte abgelegen.
4. Die Freundin nimmt sich einen Anwalt, der die Geschäftsleitung auffordert die Abmahnung zu entfernen (kostet mehr Geld als die übrigen Möglichkeiten und hilft nicht so viel, da, wenn die Abmahnung eindeutig unberechtigt ist, eh keine Wirkung hat, auch wenn sie in der Personalakte verbleibt)

Viele Grüße
Theobaldika