Tamara1963
Beiträge1Mitglied seitDienstag Januar 22, 2019StatusMitgliedZuletzt online:Januar 22, 2019
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Geändert am 23. Januar 2019 um 19:51
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23. Januar 2019 um 19:58
Guten Tag,
ich habe am 18.01.2019 eine verbindliche Reservierungsbestätigung erhalten. Dies nachdem ich mich für eine 3-wöchige Fastenkur in einer Fastenklinik am Bodensee in Überlingen angemeldet habe. Die Kur müsste ich am kommenden Sonntag 27.01.2019 antreten.
Die Kur ist schweineteuer. Doch nun haben die Verantwortlichen noch die Frechheit, mir zusätzlich täglich weitere Euro 10.- für einen Außenparkplatz zu berechnen. Ich habe mich dermaßen darüber geärgert, dass ich keine Lust mehr habe dort hinzufahren und meine Vorauszahlung von Euro 2.000 Euro erstattet haben möchte.
Ist das ohne weiteres möglich? Kann ich vom Vertrag zurückzutreten?
Besten Dank für Ihre Hilfe!
Freundliche Grüße aus der Schweiz
die 14-tägige Widerrufsfrist bei einem Online-Vertag bezieht sich auf den Vertragsabschluss, nicht auf das Datum der Reservierungsbestätigung oder des Beginns der Leistung. Wann haben Sie den Vertrag denn abgeschlossen?
Falls die Frist verstrichen ist, besteht nicht die Möglichkeit, dass Sie mit einem anderen Verkehrsmittel dorthin fahren oder sich hinfahren und abholen zu lassen? Im Vertrag geht es sicher nur um die Leistung der Fastenkur, Unterbringung usw. Trotzdem sollten Sie noch einmal nachsehen, ob da irgendetwas über Anfahrt und Parkkosten steht. Wenn Sie nicht erwähnt sind, dann ist das praktisch ein neuer Vertrag über eine neue Leistung, den Sie abschließen können oder auch nicht, aber das ändert nichts an der Gültigkeit des Kurvertrags, auch wenn hier wohl absichtlich nicht mit offenen Karten gespielt wurde, um extra abzukassieren. Sie haben wohl leider auch nicht nach diesem Detail im Vorfeld gefragt, oder?