wir bitten alle Leute die das lesen und kundig bei den Themen Hauskauf und Grundsteuer sind, um Rat zu folgendem Sachverhalt, da wir uns keinen Anwalt leisten können. Vielen Dank für Rückmeldungen im Voraus.
Wir haben die Zahlungsaufforderung vom Notar als Grundvoraussetzung für die Auszahlung des Kaufpreises am Samstag den 23.12.2017 (Poststempel) erhalten. Das Dokument wurde, wie darauf verzeichnet, am 21.12.2017 erstellt. Wir haben damit laut Kaufvertrag eine Frist zum Bezahlen des Kaufpreises von 14 Tagen, die bis in den Januar 2018 reicht. Wir haben die Zahlungsaufforderung prompt an die Geldverleiher gesendet, damit die Auszahlung schnellstmöglich vollzogen werden kann. Trotz dessen hat es bis Januar gedauert. Wir haben diesbezüglich auch Anfang Januar mit dem Verkäufer Kontakt gehabt und alles war, was die Zahlung angeht, in Ordnung.
Was nach unserem Verständnis zum Thema Grundsteuer bei Besitzerwechsel im Gesetz festgehalten ist, dass für die Erhebung der Grundsteuer die Eintragung ins Grundbuch zählt. Dies ist, ohne unseren Einfluss, am 26.02.2018 geschehen. Und es gibt nach Gesetz auch nur eine Jahressteuer für ein angebrochenes Jahr. Nun möchte der Vorbesitzer die Grundsteuer für 2018, von uns zurück. Diesbezüglich hat er uns im Januar 2019 kontaktiert, was schon sehr komisch war und pocht darauf, dass wir die Pflicht gehabt hätten, bis Ende 2017 bezahlt haben zu müssen, damit wir dann 2018 mit der Grundsteuer dran sind. Weiterhin führt Sie eine Passage aus dem Kaufvertrag an, dass wir mit Kaufpreiszahlung alle Rechte und Pflichten übernehmen müssten. Also keine konkrete Erstattungsvereinbarung für die Grundsteuer, mit der dieser Punkt ausdrücklich vereinbart ist.
Kann uns bitte jemand einen Rat geben, ob wir die Grundsteuer bezahlen müssen oder nicht.