_klammeraffe_
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13. Dezember 2010 um 18:36
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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13. Dezember 2010 um 18:44
Hallo.
Mir ist folgendes passiert: ich habe von einem Freund eine Stereoanlage gekauft. Er wollte sie mir am Tag drauf geben. Ich war also bei ihm und wollte das Teil abholen. Da hat er gesagt ich bekomme es nicht mehr. Als er dann kurz auf der Toilette war, hab ich sie mir einfach genommen und bin gegangen.
Jetzt habe ich drüber nachgedacht und ich frage mich, ob das nicht Diebstahl war, was ich gemacht habe.
Über eine kurze Antwort wäre ich sehr froh.
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 20128 13. Dezember 2010 um 18:44
Guten Tag,
nein Sie haben keinen Diebstahl begangen, weil Ihnen (juristendeutsch) ein fälliger und einredefreier Anspruch auf Übereignung zustand.
Die Wegnahme war also nicht rechtswidrig, Sie haben strafrechtlich nichtszu befürchten.