Hallo Frau Grasreiner, vielen Dank für die superschnelle Antwort. Ich habe jetzt allerdings einen Auszahl- Plan Monatsrente von der Debeka gesehen.
Darin steht, dass für 100 € monatliche Rentenauszahlung jeweils zwei Euro Gebühren fällig sind. Ist das dann eventuell unzulässig oder sittenwidrig?
Vielen Dank im Voraus.
unzulässig bzw. sittenwidrig ist das nicht und es dürfte Sie auch nicht überraschen, denn in Ihrem Vertrag müssen alle Kosten genau aufgelistet sein, auch ob und in welcher Höhe Verwaltungskosten während der Auszahlungsphase anfallen. Das legt jeder Anbieter selbst fest.