Asderta
-
Geändert am 7. März 2019 um 03:17
Justizia2005
Beiträge3Mitglied seitDienstag März 12, 2019StatusMitgliedZuletzt online:März 13, 2019
-
13. März 2019 um 09:56
Guten Tag,
Ich war heute mit Person A shoppen. Person A wollte eine Hose anprobieren, hat es sich dann doch anders überlegt. Leider vergaß Person A die Hose zurückzulegen und wir verließen den Laden. Es hat nichts gepiepst und keiner hat uns angesprochen. Im nächsten Laden fiel uns das Missgeschick auf. Aus Angst trauten wir uns nicht in den ursprünglichen Laden zurück und ließen die Hose im jetzigen Geschäft liegen. Falls auffällt, dass die Hose fehlt, kann dann theoretisch durch Videokameras (nicht sicher, ob das Geschäft welche hatte) eine Anzeige erfolgen?
Bitte um schnelle Antwort
Danke
Justizia2005
Beiträge3Mitglied seitDienstag März 12, 2019StatusMitgliedZuletzt online:März 13, 20191 13. März 2019 um 09:56
Sich der Hose zu entledigen, beendet nicht den begangenen Diebstahl. Vergessen wir mal die Frage, mit welcher Hose derjenige dann den zweiten Laden verlassen hat, denn die eigene wird ja wohl noch in der Umkleidekabine von dem ersten Laden liegen. Der Diebstahl kann auf jeden Fall so lange zur Anzeige gebracht werden, bis die Straftat verjährt ist, also auch ggf. erst nach der nächsten Inventur. Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Wenn die Hose in dem zweiten Laden noch abgeholt werden kann, dann sollte sie besser zurückgebracht werden und das Missverständnis/Missgeschick aufgeklärt werden. Es war ja kein vorsätzlicher Diebstahl und der Laden 1 wird das vermutlich auch so sehen.
Ich wäre an deiner Stelle zurück gegangen und hätte mich entschuldigt. Besser als es in einem anderen Laden liegenzulassen. Vielleicht hat Laden A keine Kameras, aber Laden B schon.