Berliner Testament nach dem Tod des ersten Elternteils ändern?

Gelöst
Justizia2005 Beiträge 3 Mitglied seit Dienstag März 12, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: März 13, 2019 - Geändert am 12. März 2019 um 19:30
Justizia2005 Beiträge 3 Mitglied seit Dienstag März 12, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: März 13, 2019 - 13. März 2019 um 09:25
Kann bei einem Berliner Testament der überlebende Elternteil den Kindern das Alleinerbe streitig machen und ein neues Testament aufsetzen?

1 Antwort

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12. März 2019 um 19:39
Hallo,

nein, grundsätzlich ist der gemeinsame Wille nach dem Tod des ersten Ehegatten für den zweiten, überlebenden Ehegatten bindend.

Eine Anfechtung wäre allerdings möglich, wenn es formale Gründe gibt oder wenn der länger lebende Ehegatte noch einmal geheiratet hat und/oder weitere Kinder gezeugt oder adoptiert hat.

Gruß vom CCM-Team
Justizia2005 Beiträge 3 Mitglied seit Dienstag März 12, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: März 13, 2019 1
13. März 2019 um 09:25
Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Ich bin ja hellauf begeistert, wie schnell und gut man hier informiert wird. Herzlichen Dank!