Krankenkasse bezahlt nicht volle Fahrleistung der Haushaltshilfe
SB66583
Beiträge2Mitglied seitDienstag April 16, 2019StatusMitgliedZuletzt online:April 17, 2019
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Geändert am 16. April 2019 um 20:40
SB66583
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17. April 2019 um 11:25
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes ist der Fall: Meine Mutter hat sich am 16.02.2019 das rechte Handgelenk gebrochen und das linke Bein geprellt. Von der Krankenkasse wurde uns auch gleich auf Anfrage ein Antrag zur Gewährung einer Haushaltshilfe geschickt. Ein Teil musste vom Hausarzt ausgefüllt werden, was dieser auch ohne zu zögern erledigte, und der andere wurde von uns wie folgt ausgefüllt.
Zitat:
Die Haushaltshilfe wurde von mir selbst beschafft; es handelt sich um eine verwandte Person: Tochter
Die Haushaltskraft (komplette Adresse der Haushaltshilfe) hat vom 20.02.2019 bis 22.03.2019, täglich (einfach 140 km gefahren Montag-Freitag), meinen Haushalt geführt. Für diese Tätigkeit habe ich ihr eine Entschädigung von 0,20 €/km insgesamt also 1232 € gezahlt. Zitat Ende.
Wir haben dies über die Kilometerpauschale gemacht, da ich die Einzige bin, die derzeit keinem Beruf nachgeht und somit die Zeit hatte.
Nun hat uns die Krankenkasse zurückgeschrieben.
Zitat:
Anspruchstage vom 21.02.2019 bis 20.03.2019
Stundenanzahl pro Tag (maximal 8 Stunden): 138 x 0,20 € = 27,60
Anspruch insgesamt (Anspruchstage x Höchstsatz): 276,-- Zitat Ende.
Nicht nur, dass sie bei der Fahrleistung 2 km zu wenig angegeben haben, auch haben sie beschlossen, dass es unverhältnismäßig wäre und sie nur eine Anfahrt montags und eine Heimfahrt freitags berücksichtigen.
Meine Frage nun: Wie schreibe ich in diesem Fall einen Widerspruch, da weder die gefahrenen Kilometer noch der volle Anspruchszeitraum bezahlt wurden.
zur Entfernung können wir nichts sagen, da wir die Orte nicht kennen. Die Krankenkasse prüft diese Entfernung natürlich und kam dabei offenbar auf 138 km statt 140.
Zum Aufwand: Sie sind jeden Tag 140 km zu Ihrer Mutter und 140 km wieder zurück gefahren? Das klingt allerdings unwahrscheinlich. Auch wenn es so ist, geht die Kasse sicher davon aus, dass es für Sie als Tochter bei dieser großen Entfernung zumutbar gewesen wäre, bei Ihrer Mutter zu übernachten, zumal Sie ja auch gar keine berufliche Verpflichtung haben im Moment. Andernfalls hätten Sie sich eine Haushaltshilfe besorgen müssen, die näher bei Ihrer Mutter wohnt.
Gruß vom CCM-Team
SB66583
Beiträge2Mitglied seitDienstag April 16, 2019StatusMitgliedZuletzt online:April 17, 2019 17. April 2019 um 11:25
Hallo,
Danke erst einmal für Ihre Antwort.
Wegen der Entfernung. Die Krankenkasse hat beim Überprüfen nicht die komplett Adresse eingegeben sondern nur die Orte. Wenn man die komplette Adresse eingibt kommt man bei dem einen auf 142 km und bei einem anderen Portal auf 140 km.
Ich hatte auch mit der Krankenkasse vorab gesprochen, das es sich um eine solch große Entfernung handelt und ich nicht bei meiner Mutter übernachten kann. Ich wurde nicht darauf hingewiesen das die Entfernung zu groß sei und es besser wäre eine andere Haushaltshilfe zu besorgen. Was ich ja dan gemacht hätte. Nein, all das haben die erst im nachhinein, als ich sie nach Erhalt der Leistungsabrechnung angerufen haben, mir gesagt. Aber da war ja die Hilfe bereits geleistet.
17. April 2019 um 11:25
Danke erst einmal für Ihre Antwort.
Wegen der Entfernung. Die Krankenkasse hat beim Überprüfen nicht die komplett Adresse eingegeben sondern nur die Orte. Wenn man die komplette Adresse eingibt kommt man bei dem einen auf 142 km und bei einem anderen Portal auf 140 km.
Ich hatte auch mit der Krankenkasse vorab gesprochen, das es sich um eine solch große Entfernung handelt und ich nicht bei meiner Mutter übernachten kann. Ich wurde nicht darauf hingewiesen das die Entfernung zu groß sei und es besser wäre eine andere Haushaltshilfe zu besorgen. Was ich ja dan gemacht hätte. Nein, all das haben die erst im nachhinein, als ich sie nach Erhalt der Leistungsabrechnung angerufen haben, mir gesagt. Aber da war ja die Hilfe bereits geleistet.