Mureike
Beiträge101Mitglied seitMittwoch Februar 5, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Februar 11, 2022
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Geändert am 3. September 2019 um 18:43
Mureike
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3. September 2019 um 13:46
Hallo!
Wir sind frisch umgezogen und ich freue mich megaaa. Wir sind in der gleichen Stadt geblieben, aber die Wohnung ist einfach größer und hat eine bessere Lage. Jetzt frage ich mich, ob ich die Kosten dafür nächstes Jahr bei der Steuererklärung angeben kann? Wir haben unter anderem ein Umzugsunternehmen engagiert und die alte/neue Wohnung renovieren lassen.
Umzugskosten aufgrund eines Berufswechsels kann man sich leichter über die Steuer zurückholen. Bei einem rein privaten Umzug hast du da weniger Glück:
Du musst das dann als "haushaltsnahe Dienstleistungen" angeben.
"Dabei gilt folgende Einschränkung: Sie können 20 Prozent der Handwerkerkosten (jedoch maximal 1.200 Euro) und der Transportkosten (maximal 4.000 Euro) absetzen. Für die Anrechnung sind Belege erforderlich."
Geändert am 3. September 2019 um 18:44