Hallo.
ich wusste nicht, wo ich die Frage stellen sollte, deswegen hier:
Ich beziehe ca. 1100 Euro Unterhalt. Muss ich dennoch GEZ zahlen?
Danke für eine Antwort.
eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist im Prinzip nur noch möglich, wenn ein Leistungsbescheid einer Sozialbehörde vorliegt, das heißt wenn Sie irgendeine Form von staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen. Der Beitragsservice erspart sich so Arbeit, Fälle von geringem Einkommen zu prüfen, indem er davon ausgeht, dass Sie dann sicher auch staatliche Hilfe beantragen, wenn Sie meinen, dass Ihr Einkommen zu gering ist, um den Rundfunkbeitrag zu zahlen.
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Befreiung als Härtefall zu beantragen, wenn Sie keine Sozialleistung erhalten und Ihr Einkommen Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro überschreitet. Dies müssen Sie aber ebenfalls durch eine offizielle Bescheinigung nachweisen, nämlich durch einen ablehnenden Leistungsbescheids einer Sozialbehörde, aus dem hervorgehen muss, dass die Bedarfsgrenze um maximal 17,50 Euro überschritten wurde und Sie somit keine staatlichen Leistungen erhalten können.