Ab nächstem Jahr soll ich Rente bekommen. Jedoch reicht die Rente bei weitem nicht aus, ist geringer als die Miete.
Zu welchem Zeitpunkt muss ich einen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt stellen? Bis dato habe ich noch keinen Rentenbescheid. Also müsste ich mit fiktivem Bescheid den Antrag auf Grundsicherung stellen? Oder soll ich solange warten, bis der Rentenbescheid ankommt?
Die Bearbeitungszeit bei den Ämtern kann durchaus bis zu 3 Monate betragen.
Was also soll ich wann machen?
das Sozialamt kann die Höhe Ihres Anspruchs ohne den Rentenbescheid nicht berechnen. Aber Sozialhilfe, zu der die Grundsicherung im Alter gehört, wird rückwirkend ab Antragstellung ausgezahlt. Sie können also den Antrag schon vorher abgeben und den Rentenbescheid nachreichen, bekommen allerdings auch erst dann Geld.