Hallo!
Ich möchte aufgrund eines Umzugs demnächst meinen Unitymedia Kabelanschluss (TV/Telefonie/Internet) vor Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen.
Das Bundesland, in das ich umziehe, wird nicht von Unitymedia versorgt.
Vodafone ist in besagtem Gebiet jedoch aktiv. Muss ich als Unitymedia-Kunde nun damit rechnen, dass ich mein Sonderkündigungsrecht nicht wahrnehmen kann, weil die Konzernmutter Vodafone ja meine neue Adresse versorgen könnte?
Beste Grüße
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das ist eine gute Frage. Da Unitymedia keine Sonderkündigungen aufgrund der Übernahme selbst anerkennt, weil alle Verträge ohne Nachteile für den Kunden weiterlaufen, werden sie in Ihrem Fall sicher auch davon ausgehen, dass Sie nach Ihrem Umzug die vereinbarten Vertragsleistungen weiter nutzen können, egal welcher Name draufsteht, weil sich ja nur die flächenmäßige Verfügbarkeit vergrößert hat, was sogar ein Vorteil für den Kunden sein kann.
Haben Sie schon bei Unitymedia nachgefragt, wie das gehandhabt wird?