Alltagsgeschäfte in der Ehe

Carina - 14. Dezember 2010 um 14:24
 Heino - 14. Dezember 2010 um 14:51
Hallo!

Ich wende mich an Sie,weil ich eine dringende Frage habe.

Undzwar trage ich die Kosten für unseren Lebensunterhalt (Miete, Essen, Strom,Telefon usw.) fast alleine. Ich verdiene 1800 € brutto (arbeite halbtags als Sekretärin).
Mein Mann geht Vollzeit arbeiten und verdient natürlich entsprechend mehr.
Er gibt sein ganzes Geld für Klamotten, Auto usw. aus und ich muss unsere Kosten (fast) alleine decken.

Habe ich nicht das Recht darauf auch etwas von meinem Lohn für mich zu beanspruchen?

1 Antwort

Natürlich haben Sie das.
Es handelt sich hier um die Frage der Unterhaltspflicht der Ehegatten während der Ehe (=Familienunterhalt).
Generell gilt: Jeder Ehegatte kann vom jeweils anderen verlangen, daß er zum Familienunterhalt beiträgt.

Auch wenn Sie den Alltag finanziell bestreiten können, könne Sie sie gegen ihren Mann klagen auf Zahlung des benötigten Familienunterhalts (§§ 1360 a Absatz 3 und 1613 BGB).
Viel Glück.