Zerstörte Regenrinne

jürgen k. - 14. Dezember 2010 um 14:32
 Peter O. - 14. Dezember 2010 um 14:51
Guten Tag,


ich bin mir sicher, dass mein Nachbar meine regenrinne absichtlich kaputtgemacht hat.
er kann mich nicht leiden und wollte mir eins auswischen.

kann ich ihn verklagen??

1 Antwort

Wenn Sie sich sicher sind, dass er sie absichtlich,also vorsätzlich, zerstört hat, können Sie ihn sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgen.
Da es sich hier aber um einen weniger schlimmen Fall handelt, sollten Sie sich vielleicht mit der Zahlung von Schadensersatz begnügen (§823 BGB).