Scheidung und Geschäftsführergehalt

Gelöst
BDNASG Beiträge 7 Mitglied seit Donnerstag Februar 27, 2020 Status Mitglied Zuletzt online: März 11, 2020 - Geändert am 10. März 2020 um 22:16
 Gesperrt profil - 4. Mai 2020 um 05:17
Guten Tag,
mein Mann ist Geschäftsführer und bezieht sehr geringes Einkommen 2.000 €. Jedoch sind in der GmbH Mitarbieter die deutlich mehr verdienen (+ 6.000 €).
Wird bei der Scheidung dann sein tatsächliches Einkommen herangezogen oder ein Schätzwert? Das Unternehmen hat im Moment keine Gewinne.
Gruß

2 Antworten

Gesperrt profil
10. März 2020 um 22:32
Hallo,

sein tatsächliches Gehalt. Was für eine Summe sollte das Familiengericht denn sonst zugrunde legen? Es obliegt diesem Gericht nicht zu beurteilen, ob das Gehalt angemessen ist oder nicht, und schon gar nicht kann es einfach einen anderen Betrag festsetzen, der ihm angemessener erscheint.

Außerdem bekommt Ihr Ehemann ja nur dieses Gehalt wirklich. Wie sollte er dann einen Unterhalt bezahlen, der aufgrund eines höheren Gehalts berechnet wird? Oder glauben Sie, er hat falsche Angaben zu seinem Gehalt gemacht?

Gruß vom CCM-Team
BDNASG Beiträge 7 Mitglied seit Donnerstag Februar 27, 2020 Status Mitglied Zuletzt online: März 11, 2020
Geändert am 4. Mai 2020 um 04:44
Danke für die Antwort.
Das Gehalt ist bewusst so gering, da 1) das Unternehmen nicht gut läuft, 2) Angestellte werden sehr sehr gut bezahlt, 3) den Rest finanziere ich, Haus und Co.
Daher die Frage, ob sein Gehalt nicht angepasst werden muss. Wenn er zum Beispiel Personal abbaut, kann er sich ein "normales" Gehalt ausbezahlen.
Hallo,

alles, was Sie aufzählen sind unternehmerische Entscheidungen, für die ein Familiengericht grundsätzlich NICHT zuständig ist. Das einzige, was das Familiengericht etwas angehen würde, wäre, wenn Ihr Ehemann die Auskunftspflicht verweigern oder verschleppen würde oder falsche Angaben gemacht bzw. weitere Einkünfte verheimlicht hätte. Deswegen fragte ich, ob Sie meinen, dass er falsche Angaben gemacht hat.

Wenn seine Angaben korrekt sind, also wenn Ihr Ehemann 2000 Euro auf dem Papier und auf seinem Konto als Gehalt bekommt und keine weiteren Einkünfte hat, dann ist das eben die Grundlage für die Berechnung.

Eine Anmerkung noch, die relevant ist, falls sich das Gehalt Ihres Ehemannes erst kürzlich geändert haben sollte: Mit einem festen Gehalt ist ein Geschäftsführer formal als Arbeitnehmer anzusehen und verpflichtet, seine Gehaltsabrechnungen und Steuererklärungen der letzten zwölf Monate als Nachweis einzureichen. Da das Gehalt Ihres Ehemannes als Geschäftsführer aber offenbar von den Erträgen der GmbH direkt abhängt, wäre er als Selbständiger einzustufen und müsste sein Einkommen sowie die Firmenbilanzen aus den letzten drei Jahren nachweisen. Wenn das Gehalt früher zum Beispiel erheblich höher war, werden alle Gehälter zusammengezählt und ein Durchschnitt ermittelt, das würde dann also auch die Berechnungsgrundlage für Ihren Unterhalt erhöhen. Wenn das der Fall ist, sollten Sie das über Ihren Anwalt in Ihrem Antrag auf Auskunftserteilung entsprechend betonen und Auskünfte über die letzten drei Jahre anfordern.

Auf diesem Weg kommen Sie dann möglicherweise doch in den Genuss eines Unterhalts, der auf einem "angemesseneren" Gehalt Ihres Ehemannes beruht, aber nochmal: Das Familiengericht entscheidet NICHT über Angemessenheit von Gehältern und für die Zeit, wo Ihr Ehemann real nur 2000 Euro verdient hat, werden auch nur die in die Berechnung einbezogen.

Gruß vom CCM-Team