Darf man mit "Daueraufenthaltskarte Österreich" in Deutschland arbeite

wertzuio - Geändert am 5. Mai 2020 um 02:09
 Gesperrt profil - 8. Mai 2020 um 00:03
Meine Frau hat eine "Daueraufenthaltskarte Österreich", ich bin Deutscher. Wir haben lange in Österreich gelebt, vor Kurzem sind wir nach Deutschland umgezogen. Darf sie mit dieser Karte in Deutschland arbeiten? Da die Ämter wegen Corona geschlossen sind, ist es gerade schwierig, einen Aufenthaltstitel für Deutschland zu beantragen.
Danke für die Antwort!

1 Antwort

Gesperrt profil
5. Mai 2020 um 02:38
Hallo,

nein, damit darf sie nicht in Deutschland arbeiten.

Mit der gültigen Daueraufenthaltskarte aus einem beliebigen Schengen-Staat darf sich ein Ausländer in jedem anderen Schengen-Staat drei Monate lang visumfrei AUFHALTEN. Mit der Karte besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch, sich auch in Deutschland dauerhaft aufzuhalten (und dann nachgeordnet auch zu arbeiten), dies muss aber beantragt werden und die Erlaubnis muss auch offiziell erteil sein. Konkret muss Ihre Frau zuerst den Daueraufenthaltstitel explizit für Deutschland umwandeln, denn jedes Land behält sich vor, eigene Kriterien für den Daueraufenthalt anzusetzen. In Deutschland wird zum Beispiel ein Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts in einer bestimmten Höhe verlangt (zum Beispiel durch die Zusage einer Arbeitsstelle). Sobald der Daueraufenthalt in Deutschland genehmigt ist, muss sie dann zusätzlich bei der Ausländerbehörde explizit eine Arbeitserlaubnis beantragen, die wiederum an eigene Kriterien geknüpft ist (vor allem Zustimmung der Arbeitsagentur). Erst wenn auch diese Arbeitserlaubnis erteilt wurde, darf Ihre Frau in Deutschland arbeiten.

Gruß vom CCM-Team
Vielen Dank für die Antwort, das hat uns weitergeholfen. Tatsächlich haben wir inzwischen einen Termin für die Beantragung vereinbart. Allerdings hat der Sachbearbeiter gesagt, sie müsse nun einen auf drei Jahre befristeten Aufenthaltstitel für Deutschland beantragen (für Familiennachzug der Ehegattin eines Deutschen), ein Daueraufenthalt für Deutschland sei nicht möglich. Das hat mich jetzt doch gewundert, da sie ja schon die Daueraufenthaltskarte Österreich hatte und wir uns zudem wöchentlich pendelnd in Deutschland und Österreich aufgehalten haben. Auch Sie sagen nun, man müsse "den Daueraufenthaltstitel explizit für Deutschland umwandeln", laut dem Sachbearbeiter sei dies aber nicht möglich. Sollte ich da nochmal nachhaken, besteht wirklich ein Rechtanspruch auf Daueraufenthaltskarte für Deutschland?
Gesperrt profil > wertzuio
Geändert am 8. Mai 2020 um 00:11
Hallo,

meine Antwort bezieht sich auf § 38a Aufenthaltsgesetz, in dem keine zeitliche Befristung für die Aufenthaltsdauer erwähnt wird. Dieser Paragraph gilt für Personen, die in Deutschland aus eigener Arbeit ihren Lebensunterhalt sichern können. Da Sie explizit nach der Arbeitserlaubnis gefragt haben, bin ich davon ausgegangen, dass die Arbeit gewünscht wird bzw. schon organisiert ist.

Nun sagen Sie, Sie beantragen den Aufenthalt in Deutschland auf Basis der Familienzusammenführung. Das ist ein anderer Paragraph, nämlich § 27 ff. Aufenthaltsgesetz. Darin steht, dass hierbei der erstmalige Aufenthalt für "mindestens ein Jahr" zu erteilen ist, das heißt hier gibt es erstens die Möglichkeit zur Begrenzung und die Behörde hat bei der Bemessung des Zeitraums einen Handlungsspielraum. Mit drei Jahren sind Sie insofern gut bedient.

Sprechen Sie doch den Bearbeiter trotzdem darauf an und fragen Sie ihn, nach welchem Paragraphen der Aufenthalt erteilt werden soll (das sollte allerdings auch in Ihrem Antragsformular stehen) und ob das in Ihrem Fall die beste Option ist. Wenn Ihre Frau noch keine konkrete Arbeit in Aussicht hat, dann ist es die beste (und vermutlich einzige) Option.

Gruß vom CCM-Team