Testamentsänderung

SabEl2011 Beiträge 1 Mitglied seit Dienstag Juni 30, 2020 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 30, 2020 - Geändert am 1. Juli 2020 um 23:39
 Gesperrt profil - 1. Juli 2020 um 23:51
Hallo,
wenn jemand ein Testament beim Nachlassgericht hinterlegt hat und er seine Meinung ändert, anschließend ein privates Testament verfasst, ohne das vom Nachlassgericht wieder abzuholen, welches ist dann gültig? Das bei Gericht hinterlegte oder das nachträglich privat verfasste?
Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort

Gesperrt profil
1. Juli 2020 um 23:51
Hallo,

es können beide nebeneinander gelten, wenn sie sich inhaltlich nicht widersprechen. Zulässig ist, wenn sie entweder denselben Inhalt haben oder sich ergänzen.

Bei einem Widerspruch des Inhalts gilt gemäß § 2258 BGB das später aufgesetzte Testament. Ist das Datum nicht im Testament vermerkt, muss das Alter etwa durch Analyse der Tinte ermittelt werden.

Gruß vom CCM-Team