MadelineKlein1990
Beiträge1Mitglied seitMontag August 31, 2020StatusMitgliedZuletzt online:September 1, 2020
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Geändert am 2. September 2020 um 07:04
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2. September 2020 um 07:21
Hallo,
zu meinem Problem:
Mein Vater wurde Ende Juni 2020 von einer Leiharbeiterfirma ohne Grund gekündigt. Jetzt hat die Firma, bei der er zuletzt über die Leiharbeiterfirma eingesetzt war, Interesse, ihn selbst einzustellen. Muss die Firma jetzt trotzdem eine Ablösesumme bezahlen, obwohl er gekündigt worden ist?
nein, durch ihre eigene Kündigung hat die Zeitarbeitsfirma in der Regel keinen Anspruch mehr auf eine Vermittlungsprovision, siehe Urteil des LG Braunschweig vom 18. Januar 2018, AZ 1 O 1939/17 (214). Allerdings sollten Sie noch mal die AGB der ZAF bzw. den Vertrag Ihres Vaters mit der ZAF dahingehend überprüfen.