Muss ich meinem Noch-Mann Trennungsunterhalt auch rückwirkend zahlen?
rileyundfilou
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Geändert am 9. September 2020 um 01:39
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9. September 2020 um 01:42
Muss ich meinem Noch-Mann Trennungsunterhalt auch rückwirkend zahlen?
Im Moment ist die Unterhaltsberechnung noch nicht vollständig und ich habe noch keine Antwort von seinem Rechtsanwalt erhalten.
der Trennungsunterhalt muss ab der ersten Aufforderung rückwirkend gezahlt werden, das ist in der Regel der Fall für die Zeit, wo noch berechnet wird, aber nicht rückwirkend für die Zeit VOR der ersten Aufforderung zur Zahlung von Trennungsunterhalt.