Ich habe die Kündigung meiner Mitgliedschaft am 29.09.20 in der Beratungsstelle vor Ort abgegeben.
Diese wurde am 30.09.20 in den Briefkasten geworfen und kam laut Verein erst am 2.10.20 an, wodurch der Kündigungstermin sich um ein Jahr verschoben haben soll.
Der Verein beruft sich auf die Satzungsbestimmung, dass die Kündigung beim Vorstand zugegangen sein muss.
31.12.21 statt 31.12.20!
Ist das rechtens?
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in der Satzung des Vereins heißt es (siehe auch hier):
"Der Austritt ist nur zum Ende eines jeden Geschäftsjahres möglich. Er ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres per Einschreiben gegenüber dem Vorstand zu erklären."
Von einem Zeitpunkt des Eingehens beim Vorstand ist da keine Rede. Sie müssen die Kündigung nur erklärt und abgeschickt haben, allerdings per Einschreiben, das haben Sie nicht getan. Haben Sie denn einen Beleg für die persönliche Abgabe im Büro des Vereins oder für den Einwurf in den Briefkasten?