für ein Bankschließfach gibt es keine Mietpreisbindung. Das kann die Bank selbst entscheiden, aber Sie als Kunde müssen einer Erhöhung zustimmen (ab einer bestimmten prozentualen Höhe, die normalerweise in den AGB genannt wird). Wenn Sie nicht einverstanden sind, können Sie nur kündigen. Das geht im Fall einer solchen Preiserhöhung immerhin außerordentlich.