Muss ich wärend der Ausbildung weiterhin Kindsunterhalt an die Mutter bezahlen?

micdic - Geändert am 27. November 2020 um 01:41
 Gesperrt profil - 27. November 2020 um 01:43
Für mein Kind (16), das bei der Mutter wohnte, überweise ich regulär Unterhalt auf das Konto der Mutter.
Mein Kind hat jetzt eine schulische Ausbildung begonnen und wohnt über die Woche im Wohnheim der Schule (ist entsprechend auch als Wohnsitz bzw. Zweitwohnsitz umgemeldet). An den Wochenenden fährt mein Kind wieder nach Hause und ist gemäß alter Regelung jedes 2. Wochenende bei mir.
Momentan ist mein Kind also ab Sonntag Abend, bis Freitag im Wohnheim und dann abwechselnd, am WE beim Vater oder bei der Mutter (falls es relevant ist, wir haben gemeinsames Sorgerecht).
Da unser Kind eine schulische Berufsausbildung macht und keine Ausbildungsvergütung bekommt, haben wir Bafög beantragt. Es wurde ein Bafög von monatlich etwa 585 EUR festgelegt. Davon werden etwa 290 EUR als Zuschuss gezahlt und der Rest ist gemäß des jeweiligen Verdienstes anteilig von Vater und Mutter zu übernehmen.
Mir ist jetzt unklar, ob ich ab sofort nur noch den vom Bafög-Amt festgelegten Anteil direkt an mein Kind bezahlen muss oder ob dieser Betrag zusätzlich entsteht und ich auch weiterhin noch den monatlichen Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle an die Mutter überweisen muss.
Die 585 EUR sind doch sicherlich der nach Abzug des Kindergeldes bleibende, monatliche Bedarf des Kindes oder?
Ich hoffe, mir kann jemand eine Antwort geben, der sich hiermit auskennt.

1 Antwort

Gesperrt profil
27. November 2020 um 01:43
Hallo,

BAföG wird wie Kindergeld voll auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.

Gruß vom CCM-Team