DD
-
11. Juli 2021 um 19:29
CommonCourtesy
Beiträge13Mitglied seitMittwoch Februar 26, 2014StatusMitgliedZuletzt online:August 11, 2021
-
11. August 2021 um 14:22
Muss ich auch dann Unterhalt zahlen, wenn meine studierende Tochter den Bachelor gemacht hat und bis zum Master ein Jahr Pause machen möchte?
Hallo DD!
Also ich verstehe ihren Gedankengang, warum sie denkt, sie hätte Anspruch auf Unterhalt, aber den hat sie nicht.
Erstausbildung ist der entscheidende Faktor hier.
Mit dem Bachelor hat deine Tochter ihr Erststudium abgeschlossen. Der Master gilt zumindest bei den Finanzbehörden als Zweitstudium. Ich kann mir vorstellen, dass es sich mit dem Unterhalt dann ähnlich verhält.