die Antwort finden Sie in diesem Artikel über das Umgangsrecht:
"Grundsätzlich muss derjenige, der ein Umgangsrecht hat, das Kind selbst abholen und danach wieder zurückbringen. ...
Die Kosten für das Holen und Bringen muss der umgangsberechtigte Elternteil tragen. Der andere Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, braucht sich an den Kosten grundsätzlich nicht zu beteiligen. Nur bei sehr großer räumlicher Distanz (zum Beispiel München-Berlin), kann vom sorgeberechtigten Elternteil verlangt werden, das Kind zum Bahnhof, zum Flughafen oder zu einem Treffpunkt mit dem Auto zu bringen."