Das kommt darauf an, ob ihr Sohn schon volljährig ist und ob er noch die Schule besucht!
Ein volljähriges Kind muß grundsätzlich zunächst seinen Vermögens aufbrauchen.
Jedoch muss hier ein gewisser "Notgroschen" (ca. 5.000 €) zugestanden werden.
Ausnahme: Volljährige unverheiratete Kinder (bis zu deren 21. Lebensjahr) müssen, solange sie noch zur Schule gehen und bei den Eltern leben ihr eigenes Vermögen nicht angreifen.
Minderjährige unverheiratete Kinder müssen ihr Vermögen grundsätzlich nicht angreifen.
Kann mir bitte sagen , wie viel ich meinem Adoptivkind Unterhalt bezahlen muss? er IST 15 Jahre alt, Schüler und wir voraussichtlich bei seiner leiblichen Mutter leben... Danke