Kündigungsfrist und ALG

Annette - Geändert am 7. Dezember 2021 um 01:14
 Gesperrt profil - 8. Dezember 2021 um 00:41
Hallo und guten Tag,
ich bin seit 19.11.21 und bis zum 31.12.21 krankgeschrieben.
Jetzt hab ich gestern per Einschreiben meine Kündigung zum 03.12.21 erhalten.
Ich arbeite in einem Kleinbetrieb.
Ich hab mich direkt gestern noch online arbeitssuchend gemeldet. Kann ich das überhaupt mit einer Krankmeldung?

Liebe Grüße
Annette H.

1 Antwort

Hallo,

Ihr alter Arbeitgeber muss Ihren Lohn während der Krankschreibung bis maximal sechs Wochen zahlen, auch wenn Sie in der Zwischenzeit gekündigt wurden und die Krankschreibung über den Zeitpunkt, zu dem gekündigt wird, hinaus gilt (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz).

Sie können sich auch schon drei Monate vor Ende eines Beschäftigungsverhältnisses arbeitslos melden. Solange Sie Lohnfortzahlung erhalten, haben Sie natürlich noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Gruß vom CCM-Team
Hallo Frau Grasreiner
Auch wenn Chef in einem Kleinbetrieb arbeite und die Prognose schlecht ist, dass ich nach den 6 Wochen wieder komme?
Liebe Grüße
Gesperrt profil > Annette
Geändert am 8. Dezember 2021 um 00:42
Ein Kleinbetrieb muss Ihnen auch Lohn weiter zahlen, kann sich aber seinerseits einen Teil von der Krankenkasse erstatten lassen (Umlageverfahren). Damit haben Sie nichts zu tun.

Was nach den sechs Wochen passiert, müssen Sie dann mit der Agentur für Arbeit klären.