Muss ich mein Kind zum Umgang auf halbe Strecke fahren?

AnneBarnstorff - Geändert am 8. Dezember 2021 um 00:50
 Gesperrt profil - 14. Dezember 2021 um 02:25
Guten Abend ,

das Familiengericht hat beschlossen, dass ich mir den Fahrweg mit der Kindsmutter während der Umgänge teilen soll. Jetzt hat meine neue Frau angeboten, den Jungen zu fahren. Da die Kindsmutter nun aber überhaupt nicht kooperativ ist, wenn es darum geht, Probleme bezüglich des Kindes zu klären, ist nun meine Frage, muss man ihr dann mit dem Fahren noch entgegenkommen oder kann ich dies verweigern und verlangen, dass sie die Strecke komplett allein fährt?

3 Antworten

Hallo,

aus Ihrer Frage geht nicht hervor, bei wem das Kind wohnt und wer das Umgangsrecht hat. Also können wir nicht beantworten, wer das Fahren übernehmen muss.

Beim Umgangsrecht gilt Folgendes:

"Grundsätzlich muss derjenige, der ein Umgangsrecht hat, das Kind selbst abholen und danach wieder zurückbringen. ...
Die Kosten für das Holen und Bringen muss der umgangsberechtigte Elternteil tragen. Der andere Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, braucht sich an den Kosten grundsätzlich nicht zu beteiligen. Nur bei sehr großer räumlicher Distanz (zum Beispiel München-Berlin), kann vom sorgeberechtigten Elternteil verlangt werden, das Kind zum Bahnhof, zum Flughafen oder zu einem Treffpunkt mit dem Auto zu bringen."


Wenn das Familiengericht die Fahrtkosten schon geteilt hat, dann sollte der Elternteil mit dem Umgangsrecht froh darüber sein, denn normalerweise müsste er alles übernehmen.

Und wenn die Kommunikation insgesamt problematisch ist, sollten Sie grundsätzlich auch alles genau so anwenden, wie das Gericht verfügt, damit später nicht irgendein "Entgegenkommen" gegen Sie verwendet werden kann, auch nicht im Sinne von SIE würden die Regeln ja nicht einhalten.

Gruß vom CCM-Team
Das Kind lebt bei mir, die Mutter wohnt bei Kassel und hat Umgangsrecht. Sie hält sich jedoch kaum an Absprachen und macht alles so, wie es ihr passt. Jetzt teilte der Kleine auch noch mit, dass er wohl bei den Umgängen von seinem Bruder im Genitalbereich angefasst wird und er Angst hat dorthin zu fahren. Deswegen frage ich. Wenn die Mutter sich an keine Absprache hält, bin ich dann verpflichtet, mein Kind auf die halbe Strecke zu fahren?
Bodill Beiträge 3 Mitglied seit Montag Dezember 13, 2021 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 24, 2022
13. Dezember 2021 um 07:30
krass! Fahr doch einfach das Kind :/
Es geht darum, dass die Mutter das Kind während der Umgänge stark gefährdet durch körperliche Gewalt und der große Bruder, der bei der Mutter wohnt, den kleinen im Genitalbereich anfasst. Spricht man sie drauf an, wird sie beleidigend und aggressiv, deshalb möchte ich das Kind nicht mehr fahren, weil ich mich sorge, was sonst noch passiert. Deswegen auch die Frage. Ob ich Ihn auf die halbe Strecke fahren muss, wenn das Kind beim Umgang gefährdet ist.
Gesperrt profil
14. Dezember 2021 um 02:25
Ok, jetzt haben Sie das Motiv nachgereicht. In Ihrer ursprünglichen Frage schien es nur um die Fahrten an sich zu gehen.

Sie müssen sofort zum Jugendamt gehen und das Problem der sexuellen Übergriffe melden. Es muss behördlich bekannt sein und Sie brauchen einen Beleg für Ihre Meldung. Sie sollten außerdem eine Strafanzeige stellen gegen die Mutter wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Normalerweise dürfen Sie bis dahin den Umgang aber noch nicht einfach stoppen, sondern das Familiengericht muss das entscheiden. Sie müssen also einen Anwalt einschalten, um dies so schnell wie möglich zu erwirken. Er kann Ihnen auch erklären, welche Möglichkeiten Sie jetzt schon haben, um das Wohl des Kindes zu schützen.

Bis dahin müssen Sie das Umgangsrecht der Mutter respektieren und das Kind bis auf halbe Strecke bringen. Dokumentieren Sie alle Absprachen und die Fahrt selbst, lassen Sie sich auf keine anderen Gesprächsthemen ein, akzeptieren Sie keine Verschiebungen außerhalb der Termine, die das Gericht festgelegt hat. Wenn die Absprachen nicht eingehalten werden, umso besser, dann nehmen Sie das Kind wieder mit nach Hause.

Alles Gute.

Gruß vom CCM-Team