Ich habe eine für mich sehr hohe Rückzahlungsforderungen vom FA erhalten, die bis in die Jahre 2001 und 2002 hineinreichen.
Hat mein Widerspruch dagegen eine Erfolgsaussicht?
Lesen Sie auch:
Wie lange rückwirkende Forderungen vom FA bei Liebhaberei?
wenn das Finanzamt Ihren Fall als Steuerhinterziehung ansieht, dann gilt eine verlängerte Festsetzungs- bzw. Verjährungsfrist von zehn Jahren.
Ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat, das müssen Sie wohl einen Steuerberater fragen, denn wir kennen Ihre gesamte steuerliche Situation nicht. Ich nehme an, Sie haben eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht angegeben, aber nur Verluste gemacht, die Sie über viele Jahre abgeschrieben haben. In so einem Fall wäre es sehr schwer bzw. aussichtslos, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass es sich nicht um Liebhaberei gehandelt hat.