EK-Steuernachforderung aus KG-Privatentnahmen vor 11 Jahren

Engelchen - Geändert am 25. Januar 2022 um 00:32
 Gesperrt profil - 25. Januar 2022 um 00:52
Mein seit 2013 geschiedener Mann war von 2008 bis zur Insolvenz 08/2011 alleiniger Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG. Er hat in dieser Zeit ca. 250.000 Euro Privatentnahmen gemacht, da er nicht steuerpflichtig angemeldet sein wollte.
Auch ich habe gelegentlich über seine Kreditkarte Kleidung für unsere Kinder bestellt. Der Kreditkartensaldo wurde ebenfalls über Privatentnahmen ausgeglichen.
Nun, fast 11 Jahre nach der Insolvenz, will das Finanzamt Einkommensteuer aus diesem Betrag geltend machen. Wir lebten damals in einer Zugewinngemeinschaft und wurden zusammen in der Steuererklärung veranlagt.

Die Steuerbescheide aus dieser Zeit waren alle vorläufig.

Kann das Finanzamt heute auch Forderungen gegen mich aus diesen Privatentnahmen geltend machen?

Oder war er als alleiniger GF für alle Entnahmen verantwortlich?

1 Antwort

Hallo,

das Finanzamt nimmt hier - offenbar zu Recht - Steuerhinterziehung an und kann zehn Jahre lang nachfordern, praktisch ist das etwas länger, denn die Festsetzungsfrist des Finanzamts beginnt mit dem Beginn des Jahres, das auf die Abgabe der Steuererklärung folgt. Also wenn Ihr Ex-Mann die Steuererklärung für 2011 im Jahr 2012 beim Finanzamt abgegeben hat, beginnt die Frist am 1. Januar 2013. Bei gemeinsamer Veranlagung betrifft Sie die Nachforderung als Ehefrau natürlich auch.

Gruß vom CCM-Team