Frage zu Verlust durch Crowdinvesting

Joezi Beiträge 2 Mitglied seit Freitag März 4, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: März 6, 2022 - Geändert am 5. März 2022 um 01:36
 Gesperrt profil - 8. März 2022 um 01:50
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu der steuerlichen Behandlung eines Verlustes, den ich durch Crowdinvesting bei Exporo erlitten habe. Im August 2021 hätten mir eigentlich 2000 Euro durch Exporo zurückgezahlt werden müssen. Leider sieht es nun so aus, als würde ich entweder gar kein Geld zurückbekommen oder ggf. nur einen geringen Anteil von meinen 2000 Euro. Wie viel ich letztlich zurückbekommen werden, ist im Moment noch offen.
Nun meine Frage dazu: Muss/Kann ich den Verlust in Höhe von 2000 Euro in der Steuererklärung dieses Jahres schon ansetzen oder muss ich zunächst abwarten, wie viel Geld ich zurückbekommen werde und dann ggf. in den Jahren darauf den Verlust nachträglich angeben?
Vielen Dank vorab für jegliche Antworten

3 Antworten

Gesperrt profil
5. März 2022 um 01:50
Hallo,

wie wollen Sie den Verlust denn jetzt schon nachweisen, wenn der Vorgang noch nicht abgeschlossen ist und Sie noch keine Verlustbescheinigung darüber haben?

Gruß vom CCM-Team
Joezi Beiträge 2 Mitglied seit Freitag März 4, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: März 6, 2022
6. März 2022 um 17:33
Hallo Silke,
die Frage ist berechtigt. Die habe ich mir auch schon gestellt. Mir liegt allerdings eine Mail von Exporo vor, aus der hervorgeht, dass das Darlehen vermutlich nicht zurückgezahlt werden kann.
Aber vermutlich hast Du recht. Solange ich nicht den genauen Verlust kenne, werde ich es in der Steuererklärung nicht angeben können.
D.h. ich warte solange und gebe es dann rückwirkend an, oder?
Gesperrt profil
8. März 2022 um 01:50
Hallo,

eine E-Mail reicht da auch nicht. Fürs Finanzamt muss es eine offizielle Verlustbescheinigung sein. Und nicht mal die scheint bei Exporo der korrekten Form zu entsprechen. Sehen Sie sich mal im Internet unter diesem Stichwort um. Andere Anleger haben mit den Verlustbescheinigungen von Exporo offenbar schon schlechte Erfahrungen gemacht.
Sobald Sie eine anständige Bescheinigung haben, die Sie einreichen können, ist das ja dann das Jahr, in dem der Verlust gemacht wurde, egal für wann die gesamte Rückzahlung eigentlich vereinbart war.

Gruß vom CCM-Team