Erweitertes Führungszeugnis

manyana63 Beiträge 1 Mitglied seit Samstag März 26, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: März 26, 2022 - Geändert am 29. März 2022 um 02:18
 Gesperrt profil - 29. März 2022 um 02:27
Guten Tag,

ich habe einen guten Job in Aussicht, jedoch ist dafür ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich und ich hätte gerne gewusst, ob es für folgende Delikte noch Eintragungen gibt oder ob diese bereits gelöscht sind. Ich bin 2017 wegen eines geringen BTM-Verstoßes zu einer Geldstrafe von 550 Euro und Mai 2018 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von1300 Euro verurteilt worden. Beide Strafen zahle ich seit Juni 2019 in kleinen Raten ab. Kann mir bitte jemand sagen, ob die Einträge noch vorhanden sind oder wie ich es verstanden habe nach drei Jahren gelöscht worden sind? Ich habe zwar selbst recherchiert, blicke aber nicht durch.

Vielen Dank!

1 Antwort

Gesperrt profil
29. März 2022 um 02:27
Hallo,

für das erweiterte Führungszeugnis gelten die Tilgungsfristen im BZR, in Ihrem Fall fünf Jahre, wenn die 1300 Euro weniger als 90 Tagessätzen entsprechen. Wir wissen hier anhand des Betrags ja nicht, wie viel der Richter als Tagessatz festgelegt hat im Urteil, aber ich nehme an, es waren mehr als 15 Euro.

Gruß vom CCM-Team