Kind Unterhaltanspruch

Nimmermals - Geändert am 26. April 2022 um 01:11
 Gesperrt profil - 26. April 2022 um 01:21
Wir haben uns bei der Trennung beim Notar den Unterhalt und das Wechselmodell
festschreiben und beurkunden lassen.

Nach der Trennung wollte die Mutter nichts mehr davon wissen und das Jugendamt bestätigte ihr das auch noch.

Muss ich als mich damit abfinden?

1 Antwort

Gesperrt profil
26. April 2022 um 01:21
Hallo,

es gibt Gründe, um eine notariell beglaubigte Unterhaltsvereinbarung und sogar einen vom Gericht ausgestellten Unterhaltstitel ändern zu lassen. Das muss die Person in einer Abänderungklage belegen. Das heißt ja, es ist grundsätzlich möglich, die Vereinbarung oder den Titel zu ändern. Aber Sie können ja dabei Ihre Position vertreten. Das Familiengericht entscheidet dann letztendlich darüber. Nehmen Sie sich unbedingt einen Anwalt.

Gruß vom CCM-Team