es gibt Gründe, um eine notariell beglaubigte Unterhaltsvereinbarung und sogar einen vom Gericht ausgestellten Unterhaltstitel ändern zu lassen. Das muss die Person in einer Abänderungklage belegen. Das heißt ja, es ist grundsätzlich möglich, die Vereinbarung oder den Titel zu ändern. Aber Sie können ja dabei Ihre Position vertreten. Das Familiengericht entscheidet dann letztendlich darüber. Nehmen Sie sich unbedingt einen Anwalt.