Zweitwohnsitz oder Kilometer wegen Beruf absetzen?

Gelöst
Turrican2k Beiträge 1 Mitglied seit Dienstag Mai 24, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 27, 2022 - Geändert am 28. Mai 2022 um 01:42
Jennifer1186 Beiträge 1 Mitglied seit Dienstag Juli 12, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 12, 2022 - 12. Juli 2022 um 10:24
Hi, danke für die Aufnahme.

Ich bin aus privaten Gründen in eine andere Stadt gezogen (70 km entfernt). Meinen Arbeitsplatz habe ich jedoch (nach wie vor) in meiner bisherigen Stadt. Dementsprechend habe ich auch meine alte Wohnung als Zweitwohnsitz dort behalten, weil ich bei manchen Schichten keine lange Autobahnfahrt auf mich nehmen möchte.

Gemeldet bin ich jetzt in der neuen Stadt, im alten Wohnort muss ich (nur um es zu erwähnen) keine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, was ich auch schwarz auf weiß festgehalten habe.

Nun meine Frage zu meiner steuerlichen Situation:
Ein Kollege behauptet, ich könne entweder die Kilometer absetzen "oder" meinen Zweitwohnsitz. Stimmt das? Und wenn ja, was würde mehr Steuern zurückbringen, die Strecke (70 km) oder die Wohnung (660 €)?

Ich habe seit mehr als zehn Jahren keine Lohnsteuer mehr gemacht, weil ich mit den Kosten für den Steuerberater oder Software über dem lag, was ich zurückbekam. Nun müsste ich natürlich wieder die Lohnsteuer machen. Kann ich dann eines von beiden angeben oder muss ich einfach die Strecke und den Zweitwohnsitz angeben, was mir dann angerechnet wird? Was könnte ich für eine Erstattung erwarten?

LG

2 Antworten

Gesperrt profil
28. Mai 2022 um 01:42
Hallo,

Sie können beides absetzen. Hier finden Sie die Möglichkeiten bei doppelter Haushaltsführung und hier bei den Fahrtkosten.

Gruß vom CCM-Team
Jennifer1186 Beiträge 1 Mitglied seit Dienstag Juli 12, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 12, 2022
12. Juli 2022 um 10:24

Hallo,

mein Hauptwohnsitz ist 25km von der Arbeit entfernt. Mein Zweitwohnsitz ist nur 8km von der Arbeit entfernt. Somit kann ich mit dem Fahrrad oder ÖPNV von meinem Zweitwohnsitz zur Arbeit.

Um von meinem Hauptwohnsitz zur Arbeitsstelle zu kommen, benötige ich mit den ÖPNV 1,5-2h (eine Strecke). Mit dem Auto wären es 40 Min. eine Strecke.

Voraussetzung: Generell muss der Arbeitnehmer mindestens eine Stunde zwischen Arbeitsplatz und Hauptwohnsitz pendeln, damit die doppelte Haushaltsführung vom Finanzamt anerkannt wird.

Auf was wird sich hier mit der 1 Std. Fahrzeit bezogen? Auto, ÖPNV oder Rad?

Falls sich das auf das Auto bezieht: Was ist wenn man kein Auto mehr hat?

Vielen Dank