ich habe eine echt wichtige frage. undzwar habe ich ständig vorstellungsgespräche. ich bin krankenpfleger und wegen verstoß gegen das betäubungsmittelgesetz vorbestraft.
leider bekomme ich immer sofort eine absage, wenn man mich nach eventuellen vorstrafen fragt.
ich habe gehört, dass man frauen z.b. bei einemvorstellungsgespräch nicht fragen darf,ob sie schwanger sind. ist diese frage bei mir dann überhaupt zulässig?
Ja, das ist sie leider.
Nach Vorstrafen darf immer dann gefragt werden, wenn diese etwas mit demangestrebten Posten zu tun haben.
In Ihrem Fall würde ich, ähnlich wie Ihre Gesprächspartner auch, einen Zusammenhang sehen.
Die Frage nach Vorstrafen ist in Ihrem Fall wohl gerechtfertigt.