Ich habe eine Frage: Beim Zuzug zum deutschen Kind (Vater Türke), wird da der Sprachnachweis A1 seit neustem verlangt?
Bisher dachte ich, beim Zuzug zum Kind ist das nicht nötig, sondern nur beim Ehegattennachzug.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Da der aktuelle Aufenthaltsort die Niederlande ist, müssen wir über das Konsulat dort gehen. Die teilten uns mit, dass der Sprachnachweis fehlt. Auf der Checkliste Zuzug zum minderjährigen Kind ist A1 nun auch aufgeführt.
danke für die Infos. Wie hat es sich denn geklärt? Müssen Sie den Sprachnachweis erbringen oder nicht? Mit einer Antwort helfen Sie anderen Nutzern, die dieselbe Frage haben und ggf. auf diesen Foreneintrag stoßen.
Scheinbar arbeitet das Konsulat in den Niederlanden auf der Checkliste mit A1 Nachweis, lt. ansässiger Ausländerbehörde wird dieser aber bei Zuzug zum Kind nicht benötigt. Wir mussten den nun nicht erbringen.
Vielen Dank und viele Grüße