Bei Zuzug zum deutschen Kind Sprachtest A1?

Gelöst
Sarah - Geändert am 9. Juni 2022 um 01:35
 Sarah - 10. Juni 2022 um 09:17
Guten Tag,

Ich habe eine Frage: Beim Zuzug zum deutschen Kind (Vater Türke), wird da der Sprachnachweis A1 seit neustem verlangt?
Bisher dachte ich, beim Zuzug zum Kind ist das nicht nötig, sondern nur beim Ehegattennachzug.

Vielen Dank im Voraus
Sarah

3 Antworten

Gesperrt profil
9. Juni 2022 um 01:49
Hallo,

wird meines Wissens weiterhin NICHT verlangt in diesem Fall. Wo haben Sie denn das Gegenteil gehört oder gelesen?

Die deutsche Botschaft in der Türkei stellt diese Infos zur Verfügung. An die Botschaft Sie sich bei speziellen Fragen zu Ihrem Fall auch wenden.

Gruß vom CCM-Team
Hallo Frau Grasreiner,

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Da der aktuelle Aufenthaltsort die Niederlande ist, müssen wir über das Konsulat dort gehen. Die teilten uns mit, dass der Sprachnachweis fehlt. Auf der Checkliste Zuzug zum minderjährigen Kind ist A1 nun auch aufgeführt.

https://niederlande.diplo.de/blob/2418422/f5ac782cd895e39ac915ccce42fa51af/deu-merkblatt-nachzug-zu-minderjaehrigem-kind-data.pdf
Hat sich geklärt - weiter nicht nötig.
Gesperrt profil
10. Juni 2022 um 01:24
Hallo,

danke für die Infos. Wie hat es sich denn geklärt? Müssen Sie den Sprachnachweis erbringen oder nicht? Mit einer Antwort helfen Sie anderen Nutzern, die dieselbe Frage haben und ggf. auf diesen Foreneintrag stoßen.

Gruß vom CCM-Team
Hallo,

Scheinbar arbeitet das Konsulat in den Niederlanden auf der Checkliste mit A1 Nachweis, lt. ansässiger Ausländerbehörde wird dieser aber bei Zuzug zum Kind nicht benötigt. Wir mussten den nun nicht erbringen.
Vielen Dank und viele Grüße