Hallo,
Sie können ohne Weiteres verfügen, dass Ihre Schwester den Nachlass verwalten soll bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes. Die Formulierung ist in diesem Fall ja nicht schwer und kann so lauten, wie Sie es hier schon sagen. Sie können das Testament eigenhändig verfassen und beim Nachlassgericht hinterlegen oder vom Notar anfertigen lassen. Ihr Fall ist wie gesagt ziemlich einfach, so das die erste Option durchaus reicht, es sei denn, Sie haben noch mehr Kinder oder wollen noch weitere Personen bedenken, etwa durch ein Vermächtnis.